Wissen & Ratgeber — Heizungsgesetz
Heizungsgesetz 2026: Wie lange darf die Heizung laufen?
Die gute Nachricht vorweg: Ihre funktionierende Öl- oder Gasheizung dürfen Sie weiter betreiben. Wir ordnen die GEG-Novelle 2026 sachlich ein — ohne Panik, ohne Verkaufsdruck.
Belegte Einordnung statt Schlagzeilen
Dürfen Sie Ihre Heizung weiter betreiben? Ja.
Rund um das Heizungsgesetz kursieren viele Halbwahrheiten. Der wichtigste Punkt für Eigentümerinnen und Eigentümer: Eine funktionierende Öl- oder Gasheizung darf grundsätzlich weiter betrieben werden. Einen generellen gesetzlichen Zwang, sie auszutauschen, gibt es nicht.
Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), die künftig Gebäudemodernisierungsgesetz (GmodG) heißt, entfällt zudem die frühere altersabhängige Austauschpflicht, die viele ältere Kessel nach rund 30 Jahren betroffen hätte.
Was, wenn die Heizung kaputtgeht?
Auch dann besteht kein Grund zur Eile: Eine defekte Öl- oder Gasheizung darf repariert werden. Erst wenn eine Reparatur technisch oder wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll ist, muss eine neue Anlage her. Bei der neuen Heizung haben Sie dann freie Wahl — von der Wärmepumpe über Fern-/Nahwärme bis zur Gasheizung, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Was ändert die GEG-Novelle 2026?
Bundestag und Bundesrat haben die Reform im Juli 2026 beschlossen. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
Die bisherige feste Vorgabe, dass neue Heizungen sofort zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, entfällt. Ab November 2026 gilt wieder die freie Heizungswahl. Für neue Gasheizungen steigt der Anteil erneuerbarer Brennstoffe stattdessen schrittweise an — dieser Stufenplan wird als „Biotreppe" bezeichnet. Das langfristige Ziel bleibt unverändert: Ab 2045 soll nur noch klimaneutral geheizt werden.
| Thema | Was gilt |
|---|---|
| Bestehende Heizung | Funktionierende Öl-/Gasheizung darf weiterlaufen; keine generelle Austauschpflicht. |
| Reparatur | Erlaubt. Neue Anlage erst, wenn Reparatur nicht mehr möglich ist. |
| Neue Heizung | Ab November 2026 freie Heizungswahl; 65-%-Pflicht entfällt. |
| Neue Gasheizung | „Biotreppe": steigender Anteil erneuerbarer Brennstoffe ab 2029. |
| Langfristiges Ziel | Ab 2045 nur noch klimaneutral heizen. |
Was bedeutet das, wenn Sie verkaufen möchten?
Eine alte fossile Heizung ist heute kein Ausschlusskriterium für einen Verkauf. Käuferinnen und Käufer schauen aber genauer hin: Sie rechnen künftige Betriebskosten mit ein — etwa den steigenden CO₂-Preis und mögliche spätere Modernisierungen. Der Zustand und das Alter der Heizung fließen deshalb sowohl in die realistische Bewertung als auch in die Vermarktung ein.
Unser Rat: keine überstürzte Sanierung „nur für den Verkauf". Ob sich eine neue Heizung vor dem Verkauf lohnt, hängt vom Einzelfall ab. Genau das ordnen wir bei einer Bewertung vor Ort gemeinsam mit Ihnen ein. Denken Sie außerdem an den Energieausweis, der beim Verkauf ohnehin Pflicht ist.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick (Stand Juli 2026, nach Beschluss der GEG-Novelle) und ersetzt keine Rechts- oder Energieberatung. Details werden mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt final. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie bitte mit einer qualifizierten Energieberaterin oder einem Energieberater.
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Häufige Fragen
Nein. Eine funktionierende Öl- oder Gasheizung dürfen Sie weiter betreiben. Einen generellen gesetzlichen Zwang zum Austausch gibt es nicht. Mit der GEG-Novelle 2026 entfällt auch die frühere altersabhängige Austauschpflicht für viele ältere Kessel.
Ja. Eine defekte Öl- oder Gasheizung darf repariert werden. Erst wenn eine Reparatur technisch oder wirtschaftlich nicht mehr möglich ist, muss eine neue Heizung eingebaut werden.
Die feste 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen entfällt. Ab November 2026 gilt wieder freie Heizungswahl. Für neue Gasheizungen steigt der Anteil erneuerbarer Brennstoffe stattdessen schrittweise (sogenannte Biotreppe). Ziel bleibt: ab 2045 nur noch klimaneutral heizen.
Ein festes Enddatum für bestehende Heizungen gibt es nicht. Der Gesetzgeber hat als langfristiges Ziel festgelegt, dass ab 2045 nur noch klimaneutral geheizt werden soll. Bis dahin bleibt eine funktionierende Bestandsheizung zulässig.
Ja, indirekt. Eine alte fossile Heizung ist kein Ausschlusskriterium, aber Käufer kalkulieren künftige Kosten wie CO₂-Preis und mögliche Modernisierung ein. Der Zustand der Heizung fließt daher in die Bewertung und die Vermarktung ein.
Nein. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick (Stand Juli 2026) und ersetzt keine Rechts- oder Energieberatung. Für Ihren Einzelfall sprechen Sie bitte mit einer Energieberaterin oder einem Energieberater.
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