Modernes Neubaugebiet — im Neubau gelten andere Heizungsregeln als im Bestand

Wissen — Heizungsgesetz

Neubau oder Bestand: Warum zwei verschiedene Regelwelten gelten

Im Bestand ist nach der Reform 2026 vieles freier geworden — im Neubau wird es strenger. Wer die Unterschiede kennt, plant und kauft besser.

Belegte Einordnung statt Schlagzeilen

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Bestand: freier als vorher

Für bestehende Gebäude hat das im Juli 2026 beschlossene Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) die Lage entspannt: Laufende Heizungen genießen Bestandsschutz, Reparaturen sind erlaubt, und beim Austausch gilt wieder die freie Heizungswahl. Wer neu eine Öl- oder Gasheizung einbaut, muss ab 2029 die Bio-Treppe einplanen — steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe von 10 Prozent (2029) bis 60 Prozent (2040). Details im Überblicks-Artikel →

Neubau: strenger als vorher

Im Neubau geht die Reise in die andere Richtung. Stufenweise wird das Nullemissionsgebäude zur Pflicht: ab 2028 für Gebäude der öffentlichen Hand, ab 2030 für alle Neubauten. Ein Nullemissionsgebäude verursacht am Standort keine Emissionen aus fossilen Brennstoffen — praktisch führt das zu Wärmepumpe, Fernwärme oder vergleichbaren Lösungen. Dazu kommt die schrittweise Solarpflicht, die ab 2030 alle Neubauten und größere Parkplätze erfasst, sowie neue Pflichten zur Bilanzierung der Treibhausgasemissionen über den Gebäude-Lebenszyklus, die künftig Teil des digitalisierten Energieausweises werden.

Die zwei Regelwelten im Vergleich

BestandNeubau
Bestehende HeizungBestandsschutz, Reparatur erlaubt, kein Enddatum
Neue HeizungFreie Wahl; fossile Anlagen mit Bio-Treppe ab 2029Übergangsweise frei; ab 2030 Nullemissions-Standard für alle Neubauten
SolarKeine allgemeine NachrüstpflichtSolarpflicht stufenweise, ab 2030 für alle Neubauten
NachweiseEnergieausweis beim Verkauf/VermietungZusätzlich Lebenszyklus-Emissionsbilanz, digitaler Energieausweis

Was das für Käufer und Verkäufer bedeutet

Für Verkäufer im Bestand: kein Handlungsdruck durch das Gesetz — aber Käufer vergleichen Betriebskosten. Eine ehrliche Einordnung von Heizung und Energiezustand im Exposé schlägt jede Beschönigung. Für Bauherren und Neubau-Käufer: Wer jetzt plant, sollte gleich auf eine emissionsfreie Lösung setzen — was ab 2030 ohnehin Standard wird, ist heute schon das bessere Investment in Betriebskosten und Wiederverkaufswert. Und wer zwischen Neubau und Bestand abwägt: Das ist am Ende eine Rechenaufgabe aus Kaufpreis, Modernisierung, Förderung und Lage — wir rechnen sie regelmäßig mit unseren Kunden durch.

Hinweis: Stand Juli 2026, nach Beschluss des GModG; Details werden mit der Verkündung final. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Energieberatung.

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Häufige Fragen zu Neubau und Bestand

Nein — und das ist der häufigste Denkfehler. Im Bestand gilt: Bestandsschutz für laufende Heizungen, freie Wahl beim Austausch, Bio-Treppe nur für neu eingebaute fossile Heizungen. Im Neubau kommen dagegen eigene Anforderungen: Ab 2028 müssen zunächst öffentliche Gebäude, ab 2030 alle Neubauten als Nullemissionsgebäude errichtet werden, dazu tritt schrittweise eine Solarpflicht in Kraft.

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