Energieausweis mit Energieeffizienz-Skala

Immobilie verkaufen — Energieausweis

Energieausweis beim Hausverkauf

Der Energieausweis ist beim Verkauf Pflicht. Er muss spätestens bei der Besichtigung vorliegen und die wichtigsten Kennwerte gehören in die Anzeige.

Orientierung mit klaren Zahlen

4,8 / 5über 140 Bewertungen
70+ImmoScout-Bewertungen
700+vermittelte Immobilien seit 2001

Ohne Energieausweis kein sauberer Verkaufsstart

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das seit dem 29. Juli 2026 an die Stelle des Gebäudeenergiegesetzes getreten ist, verpflichtet Eigentümer, beim Verkauf einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Die Energiekennwerte müssen bereits in der Vermarktung angegeben werden.

Wenn kein gültiger Ausweis vorhanden ist, koordinieren wir die Beschaffung vor dem Start der Inserate.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

Der Verbrauchsausweis basiert auf den Verbrauchsdaten der vergangenen Jahre. Er ist günstiger, hängt aber stark vom Nutzerverhalten ab.

Der Bedarfsausweis bewertet Gebäudehülle und Heizung technisch. Er ist aufwendiger, bei bestimmten älteren Gebäuden aber erforderlich und oft aussagekräftiger.

Welche Angaben gehören in die Anzeige?

Liegt zum Zeitpunkt der Anzeigenschaltung bereits ein Energieausweis vor — so formuliert es § 87 GModG, bis Juli 2026 § 87 GEG —, müssen in Immobilienanzeigen unter anderem Art des Energieausweises, Endenergiekennwert, Energieträger, Baujahr des Gebäudes und Effizienzklasse angegeben werden, soweit diese Informationen im Ausweis enthalten sind.

Wer stellt den Energieausweis aus?

Energieausweise werden von qualifizierten Ausstellern erstellt, zum Beispiel Energieberatern, Architekten oder Ingenieuren mit entsprechender Berechtigung. Wir helfen bei der Einordnung und Koordination.

AusweisartKurz erklärt
VerbrauchsausweisBasiert auf tatsächlichem Verbrauch, oft günstiger und schneller.
BedarfsausweisTechnische Bewertung von Gebäudehülle und Heizung.
GültigkeitIn der Regel zehn Jahre ab Ausstellung.

Was sich zum 1. Januar 2027 ändert

Der Energieausweis-Teil des Gebäudemodernisierungsgesetzes tritt erst zum 1. Januar 2027 in Kraft. Wenn Sie in den nächsten Monaten verkaufen, ändert sich für Sie nichts. Wer später plant, sollte diese Punkte kennen:

Der Ausweis wird digital und maschinenlesbar; die Papierform gibt es nur noch auf ausdrückliches Verlangen. Die Energieeffizienzklasse wird Pflichtangabe in allen Ausweisen, ebenso Primärenergie- und Endenergiekennwert. In Immobilienanzeigen kommt das Ausstellungsdatum als Pflichtangabe hinzu. Der bisherige Zwang zum Bedarfsausweis für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten und altem Bauantrag entfällt.

Wichtig für den Vergleich: Zum selben Zeitpunkt ändern sich die Primärenergiefaktoren und die Berechnungsnormen. Kennwerte aus Ausweisen vor und nach dem 1. Januar 2027 lassen sich deshalb nicht direkt vergleichen. Bereits ausgestellte Energieausweise bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig — ein vorzeitiger Neuausstellung wegen der Reform brauchen Sie nicht.

Stand: 14. August 2026. Rechtsgrundlage ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), verkündet am 28. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226). Die Energieausweis-Regelungen des Gesetzes treten erst zum 1. Januar 2027 in Kraft; bis dahin gelten die bisherigen Vorgaben unverändert fort. Bereits ausgestellte Energieausweise bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Quelle der Rechtsangaben: amtliches Informationsportal des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung, gmodg.bund.de.

Weitere Themen im Verkaufsprozess

Die wichtigsten Punkte hängen zusammen. Von hier kommen Sie direkt zu den passenden Vertiefungen.

Unterlagen Hausverkauf

Welche Dokumente Käufer, Bank und Notar brauchen.

Mehr erfahren

Besichtigung

Vorbereitung, Ablauf und Nachbereitung der Termine.

Mehr erfahren

Maklerprovision

Kosten, Teilung und Fälligkeit transparent erklärt.

Mehr erfahren

Zurück zur Verkäufer-Hauptseite

Häufige Fragen

Ja. Der Energieausweis ist beim Verkauf gesetzlich vorgeschrieben und muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden.

Verkauf vorbereiten?

Wir prüfen mit Ihnen, welche Schritte für Ihre Immobilie sinnvoll sind.

Oder direkt anrufen: 05105 5914601