Immobilie verkaufen — Energieausweis
Energieausweis beim Hausverkauf
Der Energieausweis ist beim Verkauf Pflicht. Er muss spätestens bei der Besichtigung vorliegen und die wichtigsten Kennwerte gehören in die Anzeige.
Orientierung mit klaren Zahlen
Ohne Energieausweis kein sauberer Verkaufsstart
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das seit dem 29. Juli 2026 an die Stelle des Gebäudeenergiegesetzes getreten ist, verpflichtet Eigentümer, beim Verkauf einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Die Energiekennwerte müssen bereits in der Vermarktung angegeben werden.
Wenn kein gültiger Ausweis vorhanden ist, koordinieren wir die Beschaffung vor dem Start der Inserate.
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?
Der Verbrauchsausweis basiert auf den Verbrauchsdaten der vergangenen Jahre. Er ist günstiger, hängt aber stark vom Nutzerverhalten ab.
Der Bedarfsausweis bewertet Gebäudehülle und Heizung technisch. Er ist aufwendiger, bei bestimmten älteren Gebäuden aber erforderlich und oft aussagekräftiger.
Welche Angaben gehören in die Anzeige?
Liegt zum Zeitpunkt der Anzeigenschaltung bereits ein Energieausweis vor — so formuliert es § 87 GModG, bis Juli 2026 § 87 GEG —, müssen in Immobilienanzeigen unter anderem Art des Energieausweises, Endenergiekennwert, Energieträger, Baujahr des Gebäudes und Effizienzklasse angegeben werden, soweit diese Informationen im Ausweis enthalten sind.
Wer stellt den Energieausweis aus?
Energieausweise werden von qualifizierten Ausstellern erstellt, zum Beispiel Energieberatern, Architekten oder Ingenieuren mit entsprechender Berechtigung. Wir helfen bei der Einordnung und Koordination.
| Ausweisart | Kurz erklärt |
|---|---|
| Verbrauchsausweis | Basiert auf tatsächlichem Verbrauch, oft günstiger und schneller. |
| Bedarfsausweis | Technische Bewertung von Gebäudehülle und Heizung. |
| Gültigkeit | In der Regel zehn Jahre ab Ausstellung. |
Was sich zum 1. Januar 2027 ändert
Der Energieausweis-Teil des Gebäudemodernisierungsgesetzes tritt erst zum 1. Januar 2027 in Kraft. Wenn Sie in den nächsten Monaten verkaufen, ändert sich für Sie nichts. Wer später plant, sollte diese Punkte kennen:
Der Ausweis wird digital und maschinenlesbar; die Papierform gibt es nur noch auf ausdrückliches Verlangen. Die Energieeffizienzklasse wird Pflichtangabe in allen Ausweisen, ebenso Primärenergie- und Endenergiekennwert. In Immobilienanzeigen kommt das Ausstellungsdatum als Pflichtangabe hinzu. Der bisherige Zwang zum Bedarfsausweis für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten und altem Bauantrag entfällt.
Wichtig für den Vergleich: Zum selben Zeitpunkt ändern sich die Primärenergiefaktoren und die Berechnungsnormen. Kennwerte aus Ausweisen vor und nach dem 1. Januar 2027 lassen sich deshalb nicht direkt vergleichen. Bereits ausgestellte Energieausweise bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig — ein vorzeitiger Neuausstellung wegen der Reform brauchen Sie nicht.
Stand: 14. August 2026. Rechtsgrundlage ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), verkündet am 28. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226). Die Energieausweis-Regelungen des Gesetzes treten erst zum 1. Januar 2027 in Kraft; bis dahin gelten die bisherigen Vorgaben unverändert fort. Bereits ausgestellte Energieausweise bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Quelle der Rechtsangaben: amtliches Informationsportal des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung, gmodg.bund.de.
Weitere Themen im Verkaufsprozess
Die wichtigsten Punkte hängen zusammen. Von hier kommen Sie direkt zu den passenden Vertiefungen.
Häufige Fragen
Ja. Der Energieausweis ist beim Verkauf gesetzlich vorgeschrieben und muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden.
Ein Verbrauchsausweis kostet häufig etwa 50 bis 100 Euro, ein Bedarfsausweis eher 300 bis 500 Euro. Die tatsächlichen Kosten hängen vom Objekt ab.
Ein Energieausweis ist in der Regel zehn Jahre gültig. Vor dem Verkauf sollte geprüft werden, ob der vorhandene Ausweis noch aktuell ist.
Das hängt von Baujahr, Größe, energetischem Standard und Objektart ab. Für ältere Gebäude mit wenigen Wohnungen ist häufig ein Bedarfsausweis erforderlich.
Ja. Die wesentlichen energetischen Kennwerte gehören bereits in die Immobilienanzeige.
Ja. Im Rahmen der Verkaufsbegleitung koordinieren wir die Erstellung und prüfen, dass die Angaben in den Unterlagen und Inseraten korrekt verwendet werden.
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