Gastherme einer Etagenheizung in einer Wohnung im Mehrfamilienhaus

Wissen — Heizungsgesetz

Etagenheizung im Mehrfamilienhaus: Was gilt jetzt?

Gasetagenheizungen galten als kompliziertester Fall des Heizungsgesetzes. Mit der Reform 2026 ist vieles einfacher geworden — die eigentliche Frage ist jetzt eine wirtschaftliche: dezentral bleiben oder zentralisieren?

Belegte Einordnung statt Schlagzeilen

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Die Lage nach der Reform: deutlich entspannter

Unter dem alten GEG gab es für Gasetagenheizungen ein kompliziertes Fristen-Geflecht: Nach dem Ausfall der ersten Therme im Haus begannen Entscheidungszeiträume, an deren Ende entweder die 65-Prozent-Pflicht für jede neue Therme stand oder die Umstellung auf eine Zentralheizung. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das seit dem 29. Juli 2026 gilt, entfällt die 65-Prozent-Pflicht — und damit werden diese Sonderfristen gegenstandslos. Es gilt: Bestehende Etagenheizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden, und beim Austausch besteht wieder freie Heizungswahl. Die Grundlagen im Überblicks-Artikel →

Die eigentliche Frage: dezentral bleiben oder zentralisieren?

Was bleibt, ist eine strategische Entscheidung, die viele Häuser in den nächsten Jahren treffen werden. Dezentral bleiben heißt: Jede Wohnung ersetzt ihre Therme einzeln, wenn sie fällig wird — geringe Einmalkosten, kein Koordinationsaufwand, aber langfristig viele einzelne Geräte, und neue Gasthermen unterliegen ab 2029 der Bio-Treppe mit steigenden Brennstoffkosten. Zentralisieren heißt: ein gemeinsamer Wärmeerzeuger für das ganze Haus — etwa eine Großwärmepumpe oder ein Fernwärmeanschluss. Das ist effizienter und zukunftssicherer, kostet aber erheblich in Umbau und Leitungsführung und braucht die Einigkeit der Eigentümer.

Eine Pflicht, die Mehrfamilienhäuser wirklich trifft

Während die Heizungsverbote gestrichen wurden, ist eine Regelung geblieben, die genau Ihr Gebäudetyp betrifft: die Heizungsprüfung und -optimierung nach § 60b GModG. Sie gilt für Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger in Gebäuden ab sechs Wohn- oder Nutzungseinheiten. Für Ein- und Zweifamilienhäuser ist sie irrelevant.

Anlagen, die ab dem 1. Oktober 2009 eingebaut wurden, müssen 15 Jahre nach dem Einbau innerhalb eines Jahres geprüft und optimiert werden. Für ältere Anlagen läuft die Frist bis zum 30. September 2027 — das ist der Termin, den Eigentümer von Mehrfamilienhäusern jetzt im Kalender haben sollten. Festgestellte Optimierungen sind binnen eines Jahres umzusetzen. Wärmepumpen sind von dieser Pflicht ausgenommen; für sie gilt die eigene Betriebsprüfung nach § 60a GModG.

Ob die Regel bei dezentralen Gasetagenheizungen greift, hängt von der Anlagenkonstellation ab. Lassen Sie das im Zweifel von Ihrem Heizungsfachbetrieb oder einer Energieberatung klären — die Frist ist knapp.

Dezentral vs. zentral — die Abwägung

Dezentral bleibenZentralisieren
Kosten kurzfristigNiedrig — nur die jeweils fällige ThermeHoch — Anlage, Leitungen, Umbau in allen Wohnungen
Kosten langfristigBio-Treppe und CO₂-Preis verteuern Gas schrittweiseEffizienter Betrieb, planbare Wärmekosten
OrganisationJeder Eigentümer für sichWEG-Beschluss, Finanzierung, Bauphase
WertentwicklungNeutral bis leicht belastend bei alten ThermenTendenziell wertstützend — Käufer honorieren gelöste Heizungsfrage

WEG und Vermieter: die zwei Stolpersteine

In der WEG betrifft die Zentralisierung das Gemeinschaftseigentum — ohne sauber vorbereiteten Beschluss samt Variantenrechnung und Finanzierungskonzept (Rücklage, Sonderumlage, Kredit) geht nichts. Unsere Erfahrung aus der Vermittlung: Häuser mit klarem Heizungs-Fahrplan verkaufen sich besser als Häuser mit vertagter Entscheidung.

Für Vermieter ändert die Reform die Kostenverteilung: Ab 2028 sollen Netzentgelte für Erdgas und CO₂-Kosten hälftig zwischen Vermieter und Mieter geteilt werden, ab 2029 auch die Kosten der ersten Bio-Treppen-Stufen nach einem Heizungstausch. Das gehört in die Renditerechnung jeder vermieteten Wohnung mit Gasetagenheizung.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Energieberatung — für WEG-Beschlüsse ziehen Sie Verwalter und Fachleute hinzu.

Stand: 14. August 2026. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 226); die Heizungsregelungen gelten seit dem 29. Juli 2026. Teile des Gesetzes, insbesondere zum Energieausweis, treten erst zum 1. Januar 2027 in Kraft. Eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz ist angekündigt, aber nach unserem Kenntnisstand noch nicht erhoben. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Energieberatung. Quelle der Rechtsangaben: amtliches Informationsportal des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung, gmodg.bund.de.

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