Gastherme einer Etagenheizung in einer Wohnung im Mehrfamilienhaus

Wissen — Heizungsgesetz

Etagenheizung im Mehrfamilienhaus: Was gilt jetzt?

Gasetagenheizungen galten als kompliziertester Fall des Heizungsgesetzes. Mit der Reform 2026 ist vieles einfacher geworden — die eigentliche Frage ist jetzt eine wirtschaftliche: dezentral bleiben oder zentralisieren?

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Die Lage nach der Reform: deutlich entspannter

Unter dem alten GEG gab es für Gasetagenheizungen ein kompliziertes Fristen-Geflecht: Nach dem Ausfall der ersten Therme im Haus begannen Entscheidungszeiträume, an deren Ende entweder die 65-Prozent-Pflicht für jede neue Therme stand oder die Umstellung auf eine Zentralheizung. Mit dem im Juli 2026 beschlossenen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) entfällt die 65-Prozent-Pflicht — und damit werden diese Sonderfristen gegenstandslos. Es gilt: Bestehende Etagenheizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden, und beim Austausch besteht wieder freie Heizungswahl. Die Grundlagen im Überblicks-Artikel →

Die eigentliche Frage: dezentral bleiben oder zentralisieren?

Was bleibt, ist eine strategische Entscheidung, die viele Häuser in den nächsten Jahren treffen werden. Dezentral bleiben heißt: Jede Wohnung ersetzt ihre Therme einzeln, wenn sie fällig wird — geringe Einmalkosten, kein Koordinationsaufwand, aber langfristig viele einzelne Geräte, und neue Gasthermen unterliegen ab 2029 der Bio-Treppe mit steigenden Brennstoffkosten. Zentralisieren heißt: ein gemeinsamer Wärmeerzeuger für das ganze Haus — etwa eine Großwärmepumpe oder ein Fernwärmeanschluss. Das ist effizienter und zukunftssicherer, kostet aber erheblich in Umbau und Leitungsführung und braucht die Einigkeit der Eigentümer.

Dezentral vs. zentral — die Abwägung

Dezentral bleibenZentralisieren
Kosten kurzfristigNiedrig — nur die jeweils fällige ThermeHoch — Anlage, Leitungen, Umbau in allen Wohnungen
Kosten langfristigBio-Treppe und CO₂-Preis verteuern Gas schrittweiseEffizienter Betrieb, planbare Wärmekosten
OrganisationJeder Eigentümer für sichWEG-Beschluss, Finanzierung, Bauphase
WertentwicklungNeutral bis leicht belastend bei alten ThermenTendenziell wertstützend — Käufer honorieren gelöste Heizungsfrage

WEG und Vermieter: die zwei Stolpersteine

In der WEG betrifft die Zentralisierung das Gemeinschaftseigentum — ohne sauber vorbereiteten Beschluss samt Variantenrechnung und Finanzierungskonzept (Rücklage, Sonderumlage, Kredit) geht nichts. Unsere Erfahrung aus der Vermittlung: Häuser mit klarem Heizungs-Fahrplan verkaufen sich besser als Häuser mit vertagter Entscheidung.

Für Vermieter ändert die Reform die Kostenverteilung: Ab 2028 sollen Netzentgelte für Erdgas und CO₂-Kosten hälftig zwischen Vermieter und Mieter geteilt werden, ab 2029 auch die Kosten der ersten Bio-Treppen-Stufen nach einem Heizungstausch. Das gehört in die Renditerechnung jeder vermieteten Wohnung mit Gasetagenheizung.

Hinweis: Stand Juli 2026, nach Beschluss des GModG; Details werden mit der Verkündung final. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Energieberatung — für WEG-Beschlüsse ziehen Sie Verwalter und Fachleute hinzu.

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