Unterzeichnung des Kaufvertrags beim Notar – Symbolbild zu Notarkosten

Immobilie verkaufen — Ratgeber

Notarkosten beim Hausverkauf

Der Notar ist beim Immobilienverkauf Pflicht. Wie hoch die Kosten sind, wer sie zahlt – und was als Verkäufer auf Sie zukommt.

Kurz gesagt

Notar- und Grundbuchkosten betragen zusammen rund 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises. Üblicherweise zahlt sie der Käufer; der Verkäufer trägt nur die Löschung eigener Grundschulden. Die Gebühren sind gesetzlich im GNotKG geregelt und bundesweit gleich – beim Notar lässt sich also nichts „sparen". Der Kaufvertrag muss notariell beurkundet werden (§ 311b BGB).

Warum der Notar Pflicht ist

Ein Immobilienkaufvertrag ist nur wirksam, wenn er notariell beurkundet wird (§ 311b BGB). Der Notar ist dabei neutral und sorgt für eine sichere Abwicklung: Er beurkundet den Vertrag, veranlasst die Auflassungsvormerkung im Grundbuch, überwacht die Kaufpreiszahlung und die Lastenfreistellung und sorgt am Ende für die Eigentumsumschreibung.

Wie hoch sind die Kosten?

Notar und Grundbuchamt kosten zusammen meist rund 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises – etwa 1,0 bis 1,5 Prozent für den Notar und rund 0,5 Prozent für das Grundbuch, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Berechnet wird nach dem Kaufpreis (Geschäftswert); die Sätze sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt und bei jedem Notar identisch.

Wer zahlt was?

In der Praxis trägt der Käufer die Notar- und Grundbuchkosten, weil er den Eigentumserwerb veranlasst. Der Verkäufer zahlt nur die Gebühren, die mit der Löschung seiner eigenen Grundschulden oder Lasten zusammenhängen. Achtung: Rechtlich haften beide Parteien gesamtschuldnerisch für die Notargebühren – eine saubere Abwicklung ist daher wichtig.

Worauf Sie als Verkäufer achten sollten

Kalkulieren Sie die Löschungskosten für noch eingetragene Grundschulden ein, damit Sie die Immobilie lastenfrei übergeben können. Liegt noch ein Darlehen auf dem Objekt, stimmen Sie die Löschungsbewilligung frühzeitig mit Ihrer Bank ab – das vermeidet Verzögerungen beim Notartermin.

PunktKurz erklärt
HöheZusammen ca. 1,5–2 % des Kaufpreises (Notar ~1–1,5 %, Grundbuch ~0,5 %).
ZahltÜblicherweise der Käufer.
VerkäuferNur Löschung eigener Grundschulden/Lasten.
Geregelt durchGNotKG – bundesweit einheitlich, nicht verhandelbar.

Checkliste für Verkäufer

  • Beurkundungspflicht eingeplant (Notartermin)
  • Geklärt: Käufer trägt Notar- und Grundbuchkosten
  • Eigene Grundschulden/Lasten im Grundbuch geprüft
  • Löschungsbewilligung frühzeitig mit der Bank abgestimmt
  • Lastenfreie Übergabe vorbereitet

Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

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Häufige Fragen zu den Notarkosten

Üblicherweise trägt der Käufer die Notar- und Grundbuchkosten, da er den Eigentumserwerb veranlasst. Der Verkäufer zahlt nur die Kosten für die Löschung eigener Grundschulden oder Lasten im Grundbuch.

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