Immobilie verkaufen — Maklerprovision
Maklerprovision transparent erklärt
Wer zahlt was, wann wird die Provision fällig und welche Regel gilt seit 2020? Hier finden Sie die wichtigsten Punkte für Verkäufer in Hannover und Region.
Orientierung mit klaren Zahlen
Was ist die Maklerprovision?
Die Maklerprovision ist das Erfolgshonorar für die Vermittlung einer Immobilie. Sie wird erst fällig, wenn der Kaufvertrag notariell beurkundet wurde und der Maklervertrag wirksam geschlossen ist.
Bei IHR Immobilienmakler besprechen wir die Provision vor der Beauftragung offen. Sie wissen vor dem Start, welche Kosten entstehen und welche Leistungen damit verbunden sind.
Gesetzliche Provisionsregelung seit 2020
Seit dem 23. Dezember 2020 gelten die §§ 656a bis 656d BGB für Kaufverträge über Wohnungen und Einfamilienhäuser. Wird der Makler für Verkäufer und Käufer tätig, darf keine Seite mehr Provision zahlen als die andere.
In Niedersachsen und der Region Hannover ist bei vielen Wohnimmobilien eine Provision von 3,57 Prozent inklusive Mehrwertsteuer pro Seite üblich. Die konkrete Vereinbarung wird im Maklervertrag festgelegt.
Für welche Immobilien gilt die Teilung?
Die Teilung betrifft vor allem Einfamilienhäuser, Reihenhäuser, Doppelhaushälften und Eigentumswohnungen, wenn der Käufer als Privatperson handelt.
Bei Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien, unbebauten Grundstücken oder Verkäufen an Unternehmen kann die Provision anders vereinbart werden. Das klären wir im Erstgespräch anhand Ihres konkreten Objekts.
Wann fällt die Provision an?
Eine Provision wird erst mit erfolgreichem Abschluss fällig. Entscheidend ist die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags. Vorher entstehen durch die Vermarktung keine Maklerprovisionskosten.
Die Zahlungspflicht, Fälligkeit und Aufteilung werden im Maklervertrag und in der Provisionsvereinbarung sauber dokumentiert.
| Beispiel bei 350.000 — Kaufpreis | Betrag |
|---|---|
| Maklerprovision Verkäufer 3,57 % | 12.495 € |
| Maklerprovision Käufer 3,57 % | 12.495 € |
| Gesamtprovision | 24.990 € |
Weitere Themen im Verkaufsprozess
Die wichtigsten Punkte hängen zusammen. Von hier kommen Sie direkt zu den passenden Vertiefungen.
Häufige Fragen
Beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Privatkäufer wird die Provision seit Ende 2020 in der Regel zwischen Verkäufer und Käufer geteilt. In der Region Hannover sind häufig 3,57 Prozent inklusive Mehrwertsteuer pro Seite vereinbart.
Die Provision wird erst fällig, wenn der Kaufvertrag notariell beurkundet wurde und die Voraussetzungen aus dem Maklervertrag erfüllt sind.
Nein, bei Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien und unbebauten Grundstücken kann die Provision frei vereinbart werden.
Ja. Die Provisionshöhe und die konkrete Leistung werden vor der Beauftragung besprochen und schriftlich festgehalten.
Dazu gehören Wertermittlung, Unterlagenprüfung, Vermarktung, Interessentenqualifizierung, Besichtigungen, Verhandlung, Notarvorbereitung und übergabe.
Eine Maklerprovision entsteht nur beim erfolgreichen Abschluss. Besondere Zusatzkosten werden nur berechnet, wenn sie vorher ausdrücklich vereinbart wurden.
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