Immobilie im Alter
Verkaufen, vermieten oder bleiben — der ehrliche Überblick als PDF-Ratgeber.
Ratgeber anfordern
Immobilie verkaufen — Wohnrecht
Ein eingetragenes Wohnrecht schützt den Bewohner — und blockiert oft den Verkauf, weil die Bank des Käufers nicht mitspielt. Wie sich beides verbinden lässt: Wohnsicherheit und ein finanzierbarer Verkauf. Mit einem Praxisbeispiel aus unserer Arbeit.
Ein Wohnungsrecht nach § 1093 BGB gibt einer Person das Recht, eine Immobilie oder einen Teil davon lebenslang zu bewohnen. Es steht in Abteilung II des Grundbuchs und bleibt auch bestehen, wenn die Immobilie verkauft wird. Typische Konstellation: Die Eltern haben das Haus an ein Kind übertragen und sich dabei ein Wohnrecht vorbehalten — oder ein Ehepartner ist über ein Wohnrecht abgesichert.
Für den Bewohner ist das ein starker Schutz. Für den Verkauf ist es eine hohe Hürde: Der Käufer erwirbt ein Haus, in dem jemand dauerhaft und unentgeltlich wohnen darf. Das drückt den Preis erheblich — der Abschlag entspricht grob dem kapitalisierten Wohnwert über die statistische Lebenserwartung des Berechtigten.
Der Preisabschlag ist verhandelbar — das eigentliche Problem sitzt woanders. Die meisten Käufer finanzieren, und die finanzierende Bank verlangt eine Grundschuld an erster Rangstelle. Ein vorrangig eingetragenes Wohnrecht bleibt jedoch selbst in einer Zwangsversteigerung bestehen und macht die Immobilie für die Bank kaum verwertbar. Die Konsequenz aus der Praxis: Hinter einem Wohnrecht ordnet sich kaum eine Bank ein. Damit scheiden fast alle finanzierenden Käufer aus — übrig bleiben Barzahler und Kapitalanleger mit entsprechenden Preisvorstellungen.
Ein Fall aus unserer aktuellen Arbeit (Details anonymisiert): Eine Immobilie sollte verkauft werden, die Bewohnerin hatte ein eingetragenes Wohnrecht und wollte im Haus bleiben. Interessenten gab es — aber jede Finanzierung scheiterte an der Rangfrage.
Die Lösung, die alle Seiten trägt, bestand aus zwei Bausteinen:
Baustein 1 — Abfindung des Wohnrechts: Die Wohnberechtigte verzichtete gegen eine faire Abfindungszahlung auf ihr Wohnrecht und bewilligte die Löschung im Grundbuch. Die Höhe orientierte sich am kapitalisierten Wert des Wohnrechts. Ergebnis: ein lastenfreies Grundbuch — die Immobilie wurde für die Käufer-Bank finanzierbar.
Baustein 2 — Mietvertrag mit langfristiger Wohnsicherheit: Parallel wurde ein Mietvertrag geschlossen, bei dem für die Dauer von zehn Jahren nur die Mieterin kündigen kann — der Vermieter verzichtet für diesen Zeitraum auf sein ordentliches Kündigungsrecht. Einzige Ausnahme: die Nichtzahlung der Miete. Die Bewohnerin blieb also in ihrem Zuhause, jetzt als Mieterin mit vertraglich gesicherter Perspektive und einer Abfindung auf dem Konto.
So wurde aus einem blockierten Verkauf ein Abschluss, bei dem der Verkäufer einen marktnahen Preis erzielte, die Bewohnerin Wohnsicherheit und Liquidität gewann und der Käufer ein sauber finanzierbares Objekt mit verlässlicher Mieteinnahme erhielt.
Wir sagen auch klar, was dieser Weg bedeutet: Ein Mietvertrag ist rechtlich schwächer als ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht. Der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete" und ein sauber formulierter Kündigungsverzicht geben viel Sicherheit — aber die Konstruktion muss sorgfältig aufgesetzt werden, und die Abfindung kann steuerliche Folgen haben. Deshalb gehört diese Lösung immer in die Hände von Notar, Anwalt und Steuerberater. Wir koordinieren das auf Wunsch mit unserem Netzwerk — die Vermittlung ist für Sie kostenfrei.
Hinweis: Dieser Beitrag beschreibt einen Praxisfall und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Jede Konstellation ist anders — lassen Sie Ihre Situation individuell prüfen.
| Option | Einordnung |
|---|---|
| Verkauf mit bestehendem Wohnrecht | Möglich, aber kleiner Käuferkreis (meist Barzahler/Anleger) und deutlicher Preisabschlag. |
| Abfindung + Löschung + langfristiger Mietvertrag | Macht das Objekt finanzierbar; Bewohner behält Wohnsicherheit und erhält Liquidität. Sorgfältige Vertragsgestaltung nötig. |
| Verkauf nach Auszug des Berechtigten | Einfachster Fall — setzt voraus, dass der Bewohner umziehen möchte (z. B. altersgerechte Wohnung). |
| Warten | Kein Zeitdruck? Dann kann Abwarten legitim sein. Wir beraten ergebnisoffen — auch dazu. |
Diese Punkte hängen oft zusammen — hier geht es direkt weiter.
Verkaufen, vermieten oder bleiben — der ehrliche Überblick als PDF-Ratgeber.
Ratgeber anfordernDiskret und kostenfrei über Ihre Situation sprechen — auch bei rechtlichen Fragen gut vernetzt.
Termin vereinbarenFundierte Einschätzung mit Blick auf Wohnrecht und Belastungen.
Werteinschätzung anfragenJa, rechtlich ist das möglich — das Wohnrecht bleibt beim Verkauf bestehen und bindet auch den Käufer. Praktisch ist der Kreis der Käufer aber klein: Meist kommen nur Kapitalanleger infrage, die ohne oder mit wenig Bankfinanzierung kaufen, und der Preis liegt deutlich unter dem Wert eines lastenfreien Objekts.
Die Bank des Käufers will ihre Grundschuld an erster Rangstelle im Grundbuch absichern. Ein vorrangig eingetragenes Wohnrecht bleibt aber auch in einer Zwangsversteigerung bestehen und mindert den Verwertungswert erheblich. Hinter einem Wohnrecht ordnen sich die meisten Banken deshalb nicht ein — die Finanzierung platzt, bevor sie beginnt.
Der Abschlag richtet sich nach dem kapitalisierten Wohnwert: vereinfacht Jahresmietwert der bewohnten Fläche mal statistischer Lebenserwartung des Berechtigten, mit Abzinsung. Je jünger der Berechtigte, desto größer der Abschlag — er kann einen erheblichen Teil des Marktwerts ausmachen. Wir rechnen das im Einzelfall transparent vor.
Der Wohnberechtigte verzichtet gegen eine Zahlung auf sein Wohnrecht und bewilligt die Löschung im Grundbuch. Die Höhe orientiert sich am kapitalisierten Wert des Wohnrechts. Der Käufer erhält ein lastenfreies Grundbuch — damit wird die Finanzierung wieder möglich. Die Abfindung kann steuerliche Folgen haben; das sollte vorab mit dem Steuerberater geklärt werden.
Nein, und das sagen wir offen: Ein Wohnrecht steht im Grundbuch und wirkt gegenüber jedermann. Ein Mietvertrag ist ein Vertrag — allerdings mit starkem gesetzlichem Schutz: Kauf bricht nicht Miete, und ein beidseitig ausgestalteter Kündigungsverzicht des Vermieters kann die Wohnsicherheit für viele Jahre absichern. Die Vertragsgestaltung gehört in die Hände von Notar oder Anwalt.
Vor allem dann, wenn ein Verkauf am Wohnrecht zu scheitern droht, der Bewohner aber im Haus bleiben möchte: Der Verkäufer erzielt einen marktnahen Preis, der Wohnberechtigte erhält eine Abfindung plus langfristige Wohnsicherheit, und der Käufer bekommt ein finanzierbares Objekt mit verlässlicher Mieteinnahme. Ob es im Einzelfall passt, klären wir im kostenfreien Erstgespräch.
Wir haben solche Fälle schon gelöst. Sprechen Sie mit uns über Ihre Situation — diskret, kostenfrei und ergebnisoffen.
Oder direkt anrufen: 05105 5914601