Erstgespräch
Diskret über Ihre Erbsituation sprechen — auch mit mehreren Beteiligten.
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Wissen — Erbimmobilie
Ein geerbtes Haus ist selten nur eine Immobilie — es ist ein Elternhaus, eine Erinnerung und eine Entscheidung, die niemand leichtfertig trifft. Hier sind die drei Optionen ehrlich verglichen, mit allen Fristen und Steuerfragen. In Ihrem Tempo.
Nach dem Erbfall gibt es wenige Dinge, die wirklich sofort erledigt werden müssen: Versicherungen und laufende Kosten des Hauses weiterführen, Post sichern, klären, ob ein Testament vorliegt. Häufig wird ein Erbschein benötigt, um handlungsfähig zu sein. Das Grundbuch sollte auf die Erben umgeschrieben werden — innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist diese Berichtigung gebührenfrei. Alles Weitere darf Zeit haben. Wer Ihnen kurz nach dem Erbfall Druck macht, schnell zu verkaufen, meint es selten gut mit Ihnen.
| Option | Dafür spricht | Dagegen spricht |
|---|---|---|
| Verkaufen | Klare Lösung, gerade bei Erbengemeinschaften; Erlös lässt sich fair teilen; keine laufenden Kosten und kein Sanierungsrisiko. | Emotionaler Abschied; bei vermieteten Objekten ggf. Spekulationsfrist prüfen; Verkauf braucht gute Vorbereitung. |
| Vermieten | Laufende Einnahmen, Haus bleibt in der Familie; sinnvoll bei gutem Zustand und gefragter Lage. | Sie werden Vermieter mit allen Pflichten; Instandhaltung und Modernisierung kosten; bei Erbengemeinschaften dauerhafte gemeinsame Verwaltung nötig. |
| Selbst einziehen | Emotionaler Wert; unter Bedingungen erbschaftsteuerlich begünstigt (Familienheim); keine Miete mehr. | Haus muss zum eigenen Leben passen (Lage, Größe, Zustand); Miterben müssen ggf. ausgezahlt werden; Sanierungsbedarf ehrlich rechnen. |
Spekulationssteuer: Als Erbe übernehmen Sie die Fristen des Erblassers. Hatte er das Haus länger als zehn Jahre oder selbst bewohnt, können Sie in der Regel sofort steuerfrei verkaufen — die Frist beginnt nicht neu. Details zur Spekulationssteuer →
Erbschaftsteuer: Ehepartner haben 500.000 Euro Freibetrag, Kinder je 400.000 Euro — erst darüber wird es steuerpflichtig. Für das selbst genutzte Familienheim gibt es unter Bedingungen eine zusätzliche Befreiung. Grundlage ist immer der Immobilienwert: Setzt das Finanzamt ihn zu hoch an, zahlen Sie zu viel. Eine fundierte, dokumentierte Werteinschätzung früh im Prozess ist deshalb bares Geld wert.
Beides ersetzt keine Steuerberatung — für verbindliche Auskünfte vermitteln wir gern den Kontakt zu Steuerberatern aus unserem Netzwerk, kostenfrei.
Zwei, drei oder mehr Erben, ein Haus — und nur gemeinsame Entscheidungen möglich. Aus unserer Erfahrung entsteht der meiste Streit nicht aus bösem Willen, sondern aus unterschiedlichen Wertvorstellungen: Einer erinnert sich an den Kaufpreis von damals, einer hat den Portal-Rechner befragt, einer den Nachbarn. Der wirksamste erste Schritt ist deshalb eine neutrale Werteinschätzung, über die alle sprechen können. Danach klären sich die Wege oft von selbst: gemeinsamer Verkauf, Übernahme durch einen Erben mit Auszahlung der anderen — oder auch bewusstes Behalten. Wir begleiten Erbengemeinschaften regelmäßig, moderieren sachlich und arbeiten auf Wunsch direkt mit Ihrem Anwalt oder Steuerberater zusammen.
Die Reihenfolge, die sich bewährt hat: rechtliche Basis klären (Erbschein, Grundbuch) → neutralen Wert ermitteln → Optionen mit realistischen Zahlen vergleichen → in Ruhe entscheiden. Für jeden dieser Schritte können Sie uns nutzen — auch wenn am Ende kein Verkauf steht. Das Erstgespräch ist kostenfrei, diskret und ergebnisoffen. Vertiefend: unser kostenloser PDF-Ratgeber „Erbimmobilie verstehen" →
Diese Punkte hängen oft zusammen — hier geht es direkt weiter.
Diskret über Ihre Erbsituation sprechen — auch mit mehreren Beteiligten.
Termin vereinbarenZuerst die rechtliche Basis klären: Gibt es ein Testament oder gilt die gesetzliche Erbfolge? Häufig wird ein Erbschein benötigt, um handeln zu können. Danach sollte das Grundbuch berichtigt werden — innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist die Umschreibung auf die Erben gebührenfrei. Parallel gilt: Laufende Kosten und Versicherungen des Hauses prüfen und weiterführen.
Das hängt von drei Fragen ab: Passt das Haus zu Ihrem Leben (Lage, Größe, Zustand)? Können und wollen Sie Vermieter sein — mit allem, was dazugehört? Und was sagt die Finanzrechnung inklusive Sanierungsbedarf, Steuern und laufender Kosten? Bei Erbengemeinschaften kommt die Einigungsfrage dazu. Es gibt keine pauschal richtige Antwort — aber eine strukturierte Entscheidung. Genau dabei helfen wir, ergebnisoffen.
Erben übernehmen die Fristen des Erblassers: Hat der Verstorbene die Immobilie vor mehr als zehn Jahren gekauft oder selbst darin gewohnt (im Verkaufsjahr und den zwei Jahren davor), ist der Verkauf in der Regel steuerfrei — auch direkt nach dem Erbfall. Die Spekulationsfrist beginnt also nicht neu. Verbindlich klärt das der Steuerberater.
Es gelten persönliche Freibeträge: 500.000 Euro für Ehepartner, 400.000 Euro je Kind. Erst darüber wird Erbschaftsteuer fällig. Für das selbst genutzte Familienheim gibt es unter Bedingungen (unter anderem zehn Jahre eigene Nutzung) eine zusätzliche Befreiung. Grundlage ist der Immobilienwert — eine fundierte Werteinschätzung lohnt sich deshalb früh. Verbindliche Auskünfte gibt der Steuerberater.
Eine Erbengemeinschaft kann nur gemeinsam über das Haus entscheiden. Der beste erste Schritt ist eine neutrale Werteinschätzung, damit alle über dieselbe Zahl sprechen — viele Konflikte entstehen aus unterschiedlichen Wertvorstellungen. Danach gibt es mehrere Wege: gemeinsamer Verkauf, Auszahlung einzelner Erben oder Übernahme durch einen. Wir begleiten Erbengemeinschaften regelmäßig und moderieren sachlich.
Nein. Mit dem Erbe übernehmen Sie allerdings auch die Verbindlichkeiten — deshalb sollte früh geklärt werden, welche Restschuld auf dem Haus liegt und was es wert ist. Ist der Nachlass insgesamt überschuldet, kann eine Erbausschlagung geprüft werden; dafür gilt eine Frist von sechs Wochen ab Kenntnis. Das ist ein Fall für anwaltliche Beratung — wir vermitteln gern Kontakte.
Sprechen Sie mit uns, bevor Sie entscheiden. Diskret, kostenfrei und ergebnisoffen — auch mit mehreren Erben am Tisch.
Oder direkt anrufen: 05105 5914601