WISSEN FÜR VERKÄUFER

Energieausweis beim Hausverkauf in Hannover – Pflicht, Kosten und was Sie wirklich wissen müssen.

Seit Mai 2021 drohen bis zu 10.000 € Bußgeld bei fehlendem Energieausweis. Wir klären Sie auf – und kümmern uns um die Beschaffung.

Kostenlos · Unverbindlich · Energieausweis inklusive

Ohne Energieausweis kein Verkauf – das Gebäudeenergiegesetz ist eindeutig

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet jeden Eigentümer, bei Verkauf oder Vermietung einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Bereits bei der ersten Besichtigung muss der Ausweis vorliegen – nicht erst beim Notar.

Wer dagegen verstößt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Das klingt nach Bürokratie – ist aber auch eine Chance: Ein guter Energieausweis kann Ihre Immobilie aufwerten und preisbewusste Käufer überzeugen.

Welchen Energieausweis brauchen Sie?

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen. Welchen Sie benötigen, hängt vom Alter und der Größe Ihres Gebäudes ab.

Der Verbrauchsausweis

Basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Günstiger in der Erstellung (ca. 50–100 €), aber weniger aussagekräftig, weil er vom Nutzerverhalten abhängt.

Erlaubt für: Gebäude mit mehr als 4 Wohnungen oder Gebäude mit Bauantrag nach dem 1. November 1977.

Der Bedarfsausweis

Basiert auf einer technischen Analyse der Gebäudehülle und Heizungsanlage – unabhängig vom Nutzerverhalten. Teurer (ca. 300–500 €), aber deutlich aussagekräftiger und bei Käufern geschätzt.

Pflicht für: Gebäude mit weniger als 5 Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977, sofern der Mindestwärmeschutz nach der Wärmeschutzverordnung 1977 nicht nachgewiesen werden kann.

Sie sind unsicher, welchen Ausweis Sie brauchen? Wir klären das für Sie – im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung.

Was verrät der Energieausweis über Ihre Immobilie?

Der Energieausweis enthält eine Farbskala von Grün (effizient) bis Rot (hoher Verbrauch) und ordnet Ihre Immobilie in eine Effizienzklasse von A+ bis H ein. Käufer nutzen diese Angaben, um Folgekosten einzuschätzen und den Kaufpreis zu kalkulieren.

Was viele Verkäufer nicht wissen: Seit 2014 müssen die Energiekennwerte bereits in der Immobilienanzeige angegeben werden. Fehlende Angaben können nicht nur ein Bußgeld nach sich ziehen, sondern auch potenzielle Käufer abschrecken.

Wir sorgen dafür, dass Ihr Energieausweis rechtzeitig vorliegt und korrekt in alle Vermarktungsunterlagen eingebunden wird.

GEG-Pflichten beim Immobilienverkauf – das gilt aktuell

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt nicht nur den Energieausweis, sondern enthält auch konkrete Anforderungen an die Immobilie selbst. Was viele Verkäufer nicht wissen: Bestimmte energetische Grundvoraussetzungen müssen beim Eigentümerwechsel erfüllt sein.

Dämmung der obersten Geschossdecke

Wenn die oberste Geschossdecke nicht den Mindestwärmeschutz erfüllt, muss sie gedämmt werden – spätestens beim Eigentümerwechsel. Diese Pflicht trifft den neuen Eigentümer innerhalb von zwei Jahren nach Kauf. Als Verkäufer sollten Sie das transparent kommunizieren, denn informierte Käufer wissen davon und kalkulieren die Kosten ein.

Austauschpflicht für alte Heizungen

Bestimmte Öl- und Gas-Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, dürfen nicht mehr betrieben werden. Prüfen Sie vor dem Verkauf, ob Ihre Heizung betroffen ist – das vermeidet unangenehme Überraschungen in der Verhandlung.

Energieausweis bei jeder Vermarktung

Der Energieausweis muss bei der ersten Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden. Die Energiekennwerte müssen bereits in der Immobilienanzeige erscheinen – ob online oder in der Zeitung.

Diese Pflichten klingen bürokratisch – sind aber Teil einer sauberen Verkaufsvorbereitung. Wir prüfen im Erstgespräch, welche Anforderungen für Ihre Immobilie gelten und ob Handlungsbedarf besteht.

AUSBLICK 2026

Das Gebäudemodernisierungsgesetz kommt – was sich für Verkäufer ändert

Das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) – im Volksmund „Heizungsgesetz” – wird voraussichtlich im Sommer 2026 durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) abgelöst. Die Bundesregierung hat am 24. Februar 2026 die Eckpunkte vorgestellt. Was das für Sie als Verkäufer bedeutet:

Was sich ändert

→ Die umstrittene 65%-Regel für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen entfällt. Käufer dürfen künftig wieder frei zwischen Wärmepumpe, Gas, Öl, Hybrid und Biomasse wählen.

→ Stattdessen kommt die „Bio-Treppe”: Wer nach Inkrafttreten des GMG eine Gas- oder Ölheizung einbaut, muss ab 2029 einen steigenden Anteil an klimaneutralen Brennstoffen nutzen (Start: 10%).

→ Die nationalen Effizienzklassen werden bis 2029 an EU-Vorgaben harmonisiert – das betrifft auch die Darstellung im Energieausweis.

→ Ein „Renovierungspass” (ähnlich dem Sanierungsfahrplan) könnte künftig bei Verkauf oder Vermietung relevant werden.

Was das für Ihren Verkauf bedeutet

→ Der Energieausweis bleibt Pflicht – daran ändert auch das GMG nichts.

→ Die Heizungsart Ihrer Immobilie wird für Käufer transparenter: Gas- und Ölheizungen sind wieder zulässig, aber die „Bio-Treppe” macht fossile Heizungen langfristig teurer. Käufer werden das einpreisen.

→ Wer jetzt verkauft, verkauft in einer Übergangsphase. Eine saubere Dokumentation des energetischen Zustands (Energieausweis + Sanierungshistorie) gibt Käufern Sicherheit – und stärkt Ihre Verhandlungsposition.

Stand: März 2026. Das GMG befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren. Wir halten Sie auf dem Laufenden, sobald das Gesetz verabschiedet ist. Im Erstgespräch klären wir, was die Änderungen konkret für Ihre Immobilie bedeuten.

Wir kümmern uns um Ihren Energieausweis

Die Beschaffung des richtigen Energieausweises ist Teil unserer Verkaufsbegleitung. Wir koordinieren den Termin mit dem Energieberater, prüfen die Angaben und stellen sicher, dass der Ausweis rechtzeitig vor der ersten Vermarktung vorliegt. Sie müssen sich um nichts kümmern.

Häufig gestellte Fragen zum Energieausweis

Ja, der Energieausweis ist gesetzliche Pflicht beim Verkauf jeder Immobilie. Er muss bereits bei der ersten Besichtigung vorgelegt werden, nicht erst beim Notartermin. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.
Ein Verbrauchsausweis kostet in der Regel zwischen 50 und 100 Euro, ein Bedarfsausweis zwischen 300 und 500 Euro. Im Rahmen unserer Verkaufsbegleitung koordinieren wir die Erstellung für Sie.
Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig. Prüfen Sie vor dem Verkaufsstart, ob Ihr bestehender Ausweis noch gültig ist. Falls nicht, kümmern wir uns um die Neuausstellung.
Das hängt vom Alter und der Größe Ihres Gebäudes ab. Für ältere Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen ist häufig der Bedarfsausweis Pflicht. Wir prüfen das für Sie im Erstgespräch und empfehlen die richtige Variante.
Ja, seit 2014 müssen die wesentlichen energetischen Kennwerte bereits in der Immobilienanzeige angegeben werden – also in jedem Online-Inserat und jeder Zeitungsannonce. Wir stellen sicher, dass alle Angaben korrekt und vollständig sind.
Das GMG soll voraussichtlich im Sommer 2026 das bisherige GEG ablösen. Der Energieausweis bleibt Pflicht. Die umstrittene 65%-Regel für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen entfällt – stattdessen kommt eine schrittweise „Bio-Treppe” für fossile Heizungen ab 2029. Außerdem werden die Effizienzklassen bis 2029 an EU-Vorgaben harmonisiert. Wir informieren Sie im Erstgespräch über den aktuellen Stand und was das für Ihren Verkauf bedeutet.
Google-Bewertung★★★★★
4.9
in 2025 vermittelter Kaufpreis
12 + Mio.
Jahre Erfahrung
25 +
Exposé-Aufrufe p.a
Ø 40000

Das sagen unsere Kunden

Best Property Agent 2025 Auszeichnung
Direkt beraten lassen: 05105 591 46 01