WISSEN FÜR KÄUFER & VERKÄUFER

Maklerprovision in Hannover – was Sie wirklich wissen müssen.

Wer zahlt was, wie viel und warum? Wir erklären das Provisionsgesetz in klarer Sprache – mit konkreter Beispielrechnung für Ihre Immobilie.

Kostenlos · Unverbindlich · Provisionstransparenz von Anfang an

Was kostet ein Immobilienmakler in Hannover?

Die Frage nach den Kosten ist berechtigt – und verdient eine klare Antwort. Bei IHR Immobilienmakler zahlen Käufer und Verkäufer beim Kauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung jeweils 3,57 % des Kaufpreises (3,0 % zzgl. 19 % MwSt.).

Das ist die gesetzlich verankerte Provisionsteilung, die seit dem 23. Dezember 2020 gilt. Beide Seiten tragen den gleichen Anteil – fair, transparent und ohne versteckte Kosten.

Was viele nicht wissen: Diese Teilungspflicht gilt nur für bestimmte Immobilienarten. Bei Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien oder unbebauten Grundstücken gelten andere Regeln. Dazu gleich mehr.

Das Provisionsgesetz seit 2020 – einfach erklärt

Am 23. Dezember 2020 trat das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser” in Kraft (§§ 656a–656d BGB). Der sperrige Name steht für eine einfache Idee: Faire Kostenverteilung.

1. Schriftformerfordernis

Jeder Maklervertrag für die Vermittlung von Wohnungen und Einfamilienhäusern muss in Textform geschlossen werden – mindestens per E-Mail oder schriftlich. Mündliche Vereinbarungen reichen nicht mehr aus.

2. Provisionsteilung als Grundsatz

Wenn der Makler sowohl für Käufer als auch Verkäufer tätig wird (Doppeltätigkeit), darf er von einer Seite keine höhere Provision verlangen als von der anderen. In der Praxis bedeutet das: 50/50-Teilung.

3. Erst der Verkäufer, dann der Käufer

Hat nur der Verkäufer den Makler beauftragt, kann er mit dem Käufer eine Provisionsübernahme vereinbaren – aber der Käufer muss erst zahlen, wenn der Verkäufer seinen Anteil nachweislich beglichen hat.

Was das Gesetz nicht regelt: die Höhe der Provision. Es gibt keinen gesetzlich festgelegten Provisionssatz. Die übliche Höhe orientiert sich am regionalen Markt. In Niedersachsen und der Region Hannover hat sich ein Satz von 3,57 % (3,0 % + MwSt.) pro Seite als marktüblich etabliert.

Für welche Immobilien gilt die Provisionsteilung?

Das Provisionsgesetz schützt Privatpersonen beim Kauf von Wohnimmobilien. Es gilt aber nicht für alle Immobilienarten. Die Unterscheidung ist wichtig – und wird häufig falsch verstanden.

Provisionsteilung 50/50 – diese Immobilien sind betroffen

→ Einfamilienhäuser (auch Doppelhaushälften und Reihenhäuser)
→ Eigentumswohnungen (auch mit Einliegerwohnung)
→ Erbbaurechte an den oben genannten Objekttypen

Voraussetzung: Der Käufer ist eine Privatperson (natürliche Person, kein Unternehmen). Handelt der Käufer als Gewerbetreibender oder als juristische Person (GmbH, GbR etc.), greift das Gesetz nicht.

Freie Provisionsvereinbarung – diese Immobilien sind ausgenommen

→ Mehrfamilienhäuser (ab 3 Wohneinheiten)
→ Gewerbeimmobilien (Büro, Einzelhandel, Lager, Praxis)
→ Unbebaute Grundstücke
→ Gemischt genutzte Objekte (z.B. Wohn-/Geschäftshaus)
→ Verkäufe an juristische Personen (GmbH, AG, Stiftung etc.)

Bei diesen Objekttypen ist die Provision frei verhandelbar. Wer zahlt und wie viel, wird individuell im Maklervertrag vereinbart. Die marktüblichen Sätze variieren je nach Objektart und Aufwand.

Unsicher, welche Regelung für Ihre Immobilie gilt? Wir klären das im Erstgespräch – transparent und ohne Verpflichtung.

Beispielrechnung: Was kostet der Makler bei 350.000 €?

Bei einem Kaufpreis von 350.000 € und dem in der Region Hannover üblichen Provisionssatz von 3,57 % (3,0 % + 19 % MwSt.) pro Seite ergibt sich folgende Berechnung:

PositionBetrag
Kaufpreis350.000 €
Maklerprovision Verkäufer (3,57 %)12.495 €
Maklerprovision Käufer (3,57 %)12.495 €
Gesamtprovision24.990 €
PositionSatzBetrag
Grunderwerbsteuer5,0 %17.500 €
Notar- und Grundbuchkostenca. 1,5 %ca. 5.250 €
Maklerprovision (Käuferanteil)3,57 %12.495 €
Kaufnebenkosten gesamtca. 10,07 %ca. 35.245 €

Die Grunderwerbsteuer in Niedersachsen beträgt aktuell 5,0 % des Kaufpreises. Notar- und Grundbuchkosten variieren je nach Kaufpreis und Vertragsgestaltung. Alle Angaben ohne Gewähr – Stand März 2026.

Ein Immobilienverkauf ist kein Alltagsgeschäft – und genau da beginnt es

Natürlich kann ein Privatverkauf funktionieren. Manche Eigentümer kennen ihren Markt, bringen Zeit mit und finden einen unkomplizierten Käufer. Das gibt es – und es wäre unehrlich, das zu verschweigen.

Aber die Realität sieht häufig anders aus. Denn ein Immobilienverkauf ist für die meisten Menschen eine der größten finanziellen Entscheidungen ihres Lebens – und sie treffen diese Entscheidung vielleicht ein- oder zweimal. Auf der anderen Seite des Tisches sitzt jemand, für den das genauso gilt. Zwei Menschen, die beide viel zu verlieren haben, wenig Erfahrung mitbringen und unter hohem emotionalem Druck stehen.

Wo Menschen sind, da menschelt es

In dem Moment, in dem zwei Privatpersonen geschäftlich aufeinandertreffen, passieren Dinge, die keiner vorhergesehen hat. Eine Preisverhandlung wird persönlich genommen. Ein übersehener Grundbucheintrag taucht beim Notar auf. Die Finanzierung des Käufers platzt zwei Wochen vor Unterschrift. Ein Mangel wird verschwiegen – nicht aus Absicht, sondern aus Unwissenheit. Die Kommunikation stockt, weil keiner den nächsten Schritt kennt.

Das sind keine Horrorszenarien. Das ist Alltag. Wir erleben es regelmäßig, dass wir Verkäufe retten, die privat begonnen haben und dann in eine Sackgasse geraten sind – weil irgendwann die Nerven blank lagen oder ein Detail übersehen wurde, das den ganzen Prozess ins Stocken bringt.

Was ein qualifizierter Makler wirklich leistet

Wir wissen, dass unsere Branche nicht den besten Ruf hat. Und wir verstehen, woher das kommt – es gibt Kolleginnen und Kollegen, deren Geschichten wir selbst nicht gerne hören. Aber wenn Sie es mit jemandem zu tun haben, der diese Arbeit mit Ernst betreibt, bekommen Sie etwas, das schwer zu beziffern ist: Sicherheit.

Sicherheit, dass die Unterlagen stimmen. Dass die Finanzierung geprüft ist, bevor der erste Besichtigungstermin stattfindet. Dass die Kommunikation zwischen den Parteien professionell und sachlich bleibt – auch wenn es emotional wird. Dass jemand die Fallstricke kennt, die Sie nicht auf dem Schirm haben. Und dass am Ende ein Vertrag steht, mit dem beide Seiten gut leben können.

Bei einem Geschäft dieser Größenordnung ohne Experten zu arbeiten, ist möglich – aber es ist ein Risiko, das man bewusst eingehen sollte. Nicht aus Angst, sondern aus Respekt vor der Sache.

In unserem Buch „Prüfen. Bewerten. Verhandeln.” widmen wir den Fallstricken beim Immobilienkauf und bei der Kaufabwicklung eigene Kapitel – praxisnah und aus 25 Jahren Erfahrung. Für alle, die sich vor einer Entscheidung gründlich informieren wollen.

Was hinter der Provision steht – konkret

Bevor Sie einen Maklervertrag unterschreiben, sollten Sie wissen, was Sie dafür bekommen. Bei uns ist die Provision keine abstrakte Gebühr, sondern die Finanzierung eines konkreten Leistungspakets – von der ersten Beratung bis zur Schlüsselübergabe.

Fundierte Wertermittlung

Sprengnetter-zertifizierte Marktanalyse als Grundlage für eine realistische Preisstrategie. Kein Mondpreis, kein Verschenken. Sie wissen, was Ihre Immobilie wert ist – belastbar und marktgerecht.

Vollständige Unterlagenbeschaffung

Grundbuchauszug, Energieausweis, Bauakte, Wohnflächenberechnung – wir beschaffen und prüfen alles, bevor der erste Interessent kommt. Fehlende Dokumente sind einer der häufigsten Gründe für geplatzte Verkäufe.

Professionelle Vermarktung

HDR-Fotografie, Premium-Exposé, Multi-Portal-Platzierung und gezielte Ansprache vorgemerkter Suchkunden. Ihre Immobilie wird dort sichtbar, wo die richtigen Käufer suchen.

Vorqualifizierte Besichtigungen

Kein Besichtigungstourismus. Jeder Termin ist ein Einzeltermin mit geprüfter Finanzierung und echtem Kaufinteresse. Sie verschwenden keine Zeit mit Menschen, die sich nur mal umschauen wollen.

Kommunikation und Verhandlung

Preisverhandlung auf Augenhöhe, sachlich und professionell – auch wenn es emotional wird. Wir sind der Puffer zwischen zwei Parteien, die beide das Beste wollen. Und wir sorgen dafür, dass es fair bleibt.

Sichere Abwicklung

Bonitätsprüfung, Notarkoordination, Vertragsbegleitung und Übergabeprotokoll. Kein Detail wird vergessen, das Ihnen in drei Jahren auf die Füße fallen könnte.

Und was viele nicht sehen: Nicht jeder Auftrag führt zum Verkauf. Wir beraten Eigentümer, die sich am Ende gegen einen Verkauf entscheiden. Wir erstellen Wertermittlungen für Erbauseinandersetzungen, die nie zu einem Mandat werden. Wir investieren Zeit in Objekte, die es nicht in die Vermarktung schaffen. Die Provision finanziert nicht nur Ihren Verkauf – sie ermöglicht den Service, der dahintersteht.

Transparenz von Anfang an

Wir besprechen die Provision im Erstgespräch offen und konkret – bevor Sie sich für eine Zusammenarbeit entscheiden. Keine Überraschungen, keine versteckten Kosten. Sie wissen vorher, was auf Sie zukommt.

Häufig gestellte Fragen zur Maklerprovision

Seit dem 23. Dezember 2020 teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision beim Kauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen zu gleichen Teilen. In der Region Hannover zahlt jede Seite in der Regel 3,57 % (3,0 % + MwSt.) des Kaufpreises.
Es gibt keinen gesetzlich festgelegten Provisionssatz. In Niedersachsen und der Region Hannover hat sich ein Satz von 3,57 % pro Seite als marktüblich etabliert. Bei einer 50/50-Teilung beträgt die Gesamtprovision damit 7,14 % des Kaufpreises.
Nein. Das Provisionsgesetz (§§ 656a–656d BGB) gilt nur für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen, die an Privatpersonen verkauft werden. Bei Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien und unbebauten Grundstücken ist die Provision frei verhandelbar.
Ja, das ist rechtlich zulässig. Der Verkäufer kann die Käufer-Provision übernehmen, um die Immobilie für Käufer attraktiver zu machen (provisionsfrei aus Käufersicht). In der Praxis ist das bei hochpreisigen oder schwer vermittelbaren Objekten eine strategische Option, die wir im Einzelfall besprechen.
Ja. Seit der Gesetzesänderung 2020 ist für Maklerverträge über Wohnungen und Einfamilienhäuser die Textform vorgeschrieben (§ 656a BGB). Das bedeutet: mindestens per E-Mail, Brief oder digitaler Signatur. Ein Handschlag oder eine mündliche Vereinbarung reicht nicht mehr aus.
Die Provision wird mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags fällig. Wenn der Verkäufer den Makler beauftragt hat und eine Provisionsübernahme durch den Käufer vereinbart wurde, muss der Verkäufer seinen Anteil zuerst zahlen – erst dann wird der Käuferanteil fällig.
Bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Privatpersonen gilt die 50/50-Teilung als gesetzlicher Standard. Die Höhe des Provisionssatzes ist grundsätzlich Verhandlungssache, aber in der Region Hannover haben sich 3,57 % pro Seite als marktüblich etabliert. Bei Gewerbeimmobilien und Mehrfamilienhäusern ist die gesamte Provisionsstruktur frei vereinbar.
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